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Arbeitgeber darf nicht einseitig Arbeitszeit und Gehalt kürzen

Urteile im Überblick

Ein Arbeitgeber darf nicht einseitig festlegen, dass sich die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt um 50 Prozent verringern. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1059905.arbeitgeber-darf-nicht-einseitig-arbeitszeit-und-gehalt-kuerzen.html

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