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Haftbarkeit auch im Ehrenamt

Wohnungseigentümergemeinschaft: Verwaltungsbeirat

Auch wenn ihre Tätigkeit ehrenamtlich erfolgt: Als Verwaltungsbeirat haften sie für schuldhafte - das sind fahrlässige oder vorsätzliche - Fehler bei ihrer Tätigkeit. Es gibt aber Möglichkeiten, das Haftungsrisiko zu begrenzen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1059907.haftbarkeit-auch-im-ehrenamt.html

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