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BGH bestätigt Haftstrafe für Ausreiseversuch in syrisches Terrorcamp
Karlsruhe. Deutschlands oberste Strafrichter haben zum ersten Mal die Verurteilung eines Islamisten bestätigt, der sich in einem syrischen Terrorcamp militärisch ausbilden lassen wollte. Bereits die versuchte Ausreise in ein solches Camp steht seit Juni 2015 unter Strafe. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag mitteilte, gibt es »keine durchgreifenden Bedenken gegen die Verfassun...
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