Finanzminister verspricht Hilfe für Regenopfer

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Geschädigte durch die starken Regenfälle im Juni und Juli dieses Jahres können jetzt steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Das teilte Finanzminister Christian Görke mit, nachdem sein Ministerium in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium steuerliche Verfahrensvereinfachungen festgelegt hat. Zu den in einem Erlass an die Finanzämter des Landes zusammengefassten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören unter anderem die Anpassung von Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern des Bundes und des Landes bis zum 30. November 2017 sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge. Für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe, Vermietung und Verpachtung sowie selbstständige Arbeit wirken die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung entlastend. Sind unmittelbar durch das Hochwasser Buchführungsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen vernichtet worden oder verloren gegangen, so weist der Erlass an, hieraus steuerlich keine nachteiligen Folgerungen für die Betroffenen zu ziehen. nd

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