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Für Pauschalreisen sind hohe Anzahlungen gerechtfertigt
Urteil des Bundesgerichtshofs zum Nachteil der Verbraucher
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Reiseveranstaltern erleichtert, hohe Anzahlungen für Pauschalreisen zu verlangen. Die Unternehmen dürfen eine Forderung von mehr als den üblichen 20 Prozent des Preises damit rechtfertigen, dass sie Provisionen an Reisebüros zahlen müssen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1060503.fuer-pauschalreisen-sind-hohe-anzahlungen-gerechtfertigt.html
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