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Mittel der Heilungsmöglichkeit
Mietrecht: Fristlose Kündigung des Mietvertrages
Die fristlose Kündigung des Mietvertrages ist ein äußerst folgenschwerer Schritt. Dennoch gibt das Gesetz dem Vermieter das Recht, den Mietvertrag sofort zu beenden, wenn sich der Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten im Verzug befindet.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1060516.mittel-der-heilungsmoeglichkeit.html
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