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Oberlandesgericht München: Werbeblocker ist zulässig

Klagen von RTL, »Süddeutsche« und ProSiebenSat.1 abgewiesen: Keine gezielte Behinderung der Angebote der Medienunternehmen

Keine Behinderung der Angebote, kein Verstoß gegen das Urheberrecht: Das Oberlandesgericht München hat Klagen gegen den Werbeblocker Adblock Plus abgewiesen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist aber zugelassen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1060901.oberlandesgericht-muenchen-werbeblocker-ist-zulaessig.html

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