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An Sozialgerichten gehen weniger Klagen ein

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Potsdam. Die Zahl der Klagen bei den brandenburgischen Sozialgerichten ist im ersten Halbjahr 2017 gesunken. An den Sozialgerichten in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam gingen rund 7990 Fälle ein. Das sind etwa 460 Fälle oder sechs Prozent weniger als in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres, teilte das Justizministerium auf Anfrage mit. Im ersten Halbjahr 2016 hatte der Rückgang gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum elf Prozent betragen. Der größte Teil der Klagen bezog sich auf Rechtsstreitigkeiten um die Grundsicherung für Arbeitslose. Mit rund 4150 Grundsicherungsverfahren lag die Zahl dieser Fälle um etwa 370 unter der des ersten Halbjahres 2016. Die erledigten Klagen verringerten sich im Halbjahresvergleich von 10 180 auf 9380. dpa/nd

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