Flugzeit geändert
Reiserecht
Das entschied das Amtsgericht Fürth am 27. Juli 2017 (Az. 330 C 1447/16). Im verhandelten Fall hatte der Vater eines dreijährigen Kindes eine Flugreise in die Türkei kurzfristig storniert, nachdem er erfahren hatte, dass er entgegen der ursprünglichen Reiseplanung den Rückflug bereits um 5.45 Uhr von Antalya nach Nürnberg antreten sollte. Bei der Buchung der Reise war noch vom Rückflug um 16 Uhr die Rede.
Der Kläger bekam Recht. Das Amtsgericht begründete sein Urteil damit, dass der Vater mit dem Kleinkind bei einer Abflugzeit von 5.45 Uhr schon um 2 Uhr morgens hätte aufstehen müssen, wodurch er einen Reisetag verloren hätte. Außerdem wäre dem Kind bei einem so frühen Aufstehen die Nachtruhe genommen worden.
Das Gericht wies die Klage des Reiseveranstalters ab, der von dem Vater 95 Prozent des Reisepreises als Rücktrittsgebühr verlangt hatte - mit Zinsen und Gebühren ein Betrag von mehr als 2000 Euro. dpa/nd
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