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Doppelnachname eines Kindes ist in der Regel nicht änderbar

Gerichtsurteil

Der Doppelnachname eines Kindes darf laut einem Gerichtsurteil nur in Ausnahmefällen geändert werden. Für eine Änderung des Nachnamens zum Wohl des Kindes müssen schwerwiegende Gründe vorliegen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1061333.doppelnachname-eines-kindes-ist-in-der-regel-nicht-aenderbar.html

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