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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind nötig

Trotz Änderungen beim Notfallvertretungsrecht für Ehegatten:

Der Bundestag hat Mitte Mai im Eilverfahren Änderungen beim Notfallvertretungsrecht für Ehegatten beschlossen. Experten betonen indes: Weder die Patientenverfügung noch die Vorsorgevollmacht werden damit ersetzt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1061346.patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht-sind-noetig.html

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