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Mediziner in der Zwickmühle
Nordrhein-Westfalen will bei Verdacht auf Kindesmisshandlung die ärztliche Schweigepflicht lockern
Kindesmisshandlungen fallen oft beim Kinderarzt auf. Bei Nachfragen wechseln Eltern jedoch oft den Mediziner. Ärzte dürfen sich aber wegen der Schweigepflicht über Verdachtsfälle nicht austauschen.
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