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Mediziner in der Zwickmühle

Nordrhein-Westfalen will bei Verdacht auf Kindesmisshandlung die ärztliche Schweigepflicht lockern

Kindesmisshandlungen fallen oft beim Kinderarzt auf. Bei Nachfragen wechseln Eltern jedoch oft den Mediziner. Ärzte dürfen sich aber wegen der Schweigepflicht über Verdachtsfälle nicht austauschen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1061491.mediziner-in-der-zwickmuehle.html

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