Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Gilt ein Erbverzicht auch für die Kinder des Erben?

Erbrecht

Verzichten Tochter oder Sohn darauf, die eigenen Eltern zu beerben - etwa wegen einer erhaltenen Abfindung -, so gilt dieser Verzicht nicht unbedingt auch für deren eigene Kinder. Entscheidend ist, was im notariellen Vertrag steht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1062721.gilt-ein-erbverzicht-auch-fuer-die-kinder-des-erben.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.