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Gilt ein Erbverzicht auch für die Kinder des Erben?
Erbrecht
Verzichten Tochter oder Sohn darauf, die eigenen Eltern zu beerben - etwa wegen einer erhaltenen Abfindung -, so gilt dieser Verzicht nicht unbedingt auch für deren eigene Kinder. Entscheidend ist, was im notariellen Vertrag steht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1062721.gilt-ein-erbverzicht-auch-fuer-die-kinder-des-erben.html
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