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Kein Steuervorteil für nichtverheiratete Lebenspartner

Steuerinfos

Nur verheiratete Paare und homosexuelle eingetragene Lebenspartner können sich bei der Einkommensteuer zusammen veranlagen lassen. Nicht verheirateten Lebenspartnern unterschiedlichen Geschlechts stehe diese Steuervergünstigung nicht zu, auch wenn sie füreinander und für ihre Kinder einstehen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1062722.kein-steuervorteil-fuer-nichtverheiratete-lebenspartner.html

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