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Kündigen statt Abmahnen

Mietrechtsurteil

Legt ein Mieter ein Fehlverhalten an den Tag, das den Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis »aus wichtigem Grund« fristlos zu kündigen, sollte der Vermieter diese Absicht sofort in die Tat umsetzen. Wer vorher eine Abmahnung schickt, legt sich selbst Steine in den Weg, wie folgender Fall zeigt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1062725.kuendigen-statt-abmahnen.html

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