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Käufer darf nach Erwerb die Mietwohnung begutachten

Mieterrechte nach »blindem« Wohnungskauf

Der neue Eigentümer einer Mietwohnung hat das Recht, diese zu besichtigen - besonders dann, wenn es ein Blindkauf war, er die Wohnung vorher also nicht gesehen hat.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1062726.kaeufer-darf-nach-erwerb-die-mietwohnung-begutachten.html

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