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Für arbeitende Rentner fällt die Schutzbedürftigkeit weg
Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Noch berufstätige Rentner können eine betriebsbedingte Kündigung nicht mit Verweis auf ihr Lebensalter abwehren. Muss der Arbeitgeber wegen vorzunehmender Kündigungen eine Sozialauswahl vornehmen, sind Altersrentner weniger schutzbedürftig als nicht im Rentenbezug stehende Arbeitnehmer.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1062728.fuer-arbeitende-rentner-faellt-die-schutzbeduerftigkeit-weg.html
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