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Für arbeitende Rentner fällt die Schutzbedürftigkeit weg

Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Noch berufstätige Rentner können eine betriebsbedingte Kündigung nicht mit Verweis auf ihr Lebensalter abwehren. Muss der Arbeitgeber wegen vorzunehmender Kündigungen eine Sozialauswahl vornehmen, sind Altersrentner weniger schutzbedürftig als nicht im Rentenbezug stehende Arbeitnehmer.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1062728.fuer-arbeitende-rentner-faellt-die-schutzbeduerftigkeit-weg.html

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