Systematische Verletzung eines Menschenrechts

Nach mehr als einem Jahr liegt jetzt die deutsche Übersetzung des UN-Inklusionsberichts vor. Dieser dokumentiert unmissverständlich die Diskrepanz zwischen den Vereinten Nationen und der deutschen Bildungspolitik

  • Brigitte Schumann
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

Am 2. September 2016 hatte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) in Genf die allgemeinen Bemerkungen zu Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention als Leitlinie für die Auslegung und Umsetzung von inklusiver Bildung in englischer Sprache vorgelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gab daraufhin eine Übersetzung in Auftrag, die eigentlich schon im ersten Quartal 2017 nach fachlicher Abstimmung mit der Monitoringstelle am Deutschen Institut für Menschenrechte für die Veröffentlichung vorgesehen war. Dass sie erst jetzt erscheint, hängt nach Auskunft der Pressestelle des BMAS unter anderem damit zusammen, dass auch die Kultusministerkonferenz wegen ihres großen Interesses in den Abstimmungsprozess einbezogen wurde.

Die allgemeinen Bemerkungen beschreiben ausführlich und eindringlich den normativen Inhalt von Artikel 24 und die damit verbundenen Staatenverpflichtungen. Daraus ...


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