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Augenblicksversagen: Bußgeld, aber vom Fahrverbot verschont
Verkehrsrecht
Wer eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Folge einer kurzen Unaufmerksamkeit übersieht, muss zwar ein Bußgeld bezahlen. Um das damit oft verbundene Fahrverbot kommt er jedoch unter Umständen herum.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1063537.augenblicksversagen-bussgeld-aber-vom-fahrverbot-verschont.html
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