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Zu hellhörige Schlafzimmer
Gemeinschaftseigentum
Sind in einer neu errichteten Wohnanlage Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum vorhanden, können die davon betroffenen Eigentümer vom Bauträger einen Ausgleich für die Wertminderung verlangen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1063546.zu-hellhoerige-schlafzimmer.html
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