Keine Bevorzugung

Gesetz kassiert Regelung für Beamtinnen

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Düsseldorf. Eine deutliche Bevorzugung von Frauen bei der Beförderung von Beamten ist in Nordrhein-Westfalen wieder abgeschafft. Der Düsseldorfer Landtag verabschiedete am Mittwoch mit Stimmen von CDU, FDP und AfD ein Gesetz, mit dem die alte Rechtslage wiederhergestellt wird. Bisher waren nach dem Landesbeamtengesetz vom 1. Juli 2016 Frauen »bei im Wesentlichen gleicher Eignung« bevorzugt zu befördern. Die Worte »im Wesentlichen« sind nun gestrichen. Neu aufgenommen ist, dass Frauen nur dann bevorzugt zu befördern sind, wenn »im jeweiligen Beförderungsamt der Laufbahn weniger Frauen als Männer sind«.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die von der rot-grünen Vorgängerregierung verantwortete Neufassung von 2016 als verfassungswidrig gestoppt. Fast 100 Beamte hatten Rechtsmittel gegen Personalentscheidungen eingelegt. dpa/nd

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