Lärmen und lärmen lassen

Nordrhein-Westfalen: Trotz gelockerter Regeln stieg die Anzahl lauter Feste bisher nicht

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Düsseldorf. Die Zahl der Straßenfeten, Schützenfeste und Karnevalsfeiern in Nordrhein-Westfalen ist trotz des umstrittenen »Freizeitlärm-Erlasses« der früheren rot-grünen Landesregierung nicht wesentlich gestiegen. In den größeren Kommunen stagniert die Zahl der »seltenen Ereignisse«, zu denen auch Volksfeste und Jahrmärkte gehören. Seit dem Erlass aus dem April vergangenen Jahres können Kommunen mehr Veranstaltungen genehmigen, bei denen eine Überschreitung der Lärm-Richtwerte zu erwarten ist. Laut Erlass dürfen sie auf den jeweiligen Festplätzen bis zu 18 solcher Veranstaltungstage jährlich zulassen, zuvor waren es zehn.

Nach Angaben von Michael Zimmermann, dem Leiter der Ordnungsamtes in der NRW-Hauptstadt Düsseldorf, wirkt sich dies auf das Veranstaltungsaufkommen in der Landeshauptstadt nicht aus. »Es gab bisher keine einzige zusätzliche Veranstaltung, die wir früher aufgrund der Obergrenze nicht hätten genehmigen können«, sagte er der dpa. Allerdings sei Düsseldorf auch in der Vergangenheit nie an das jährliche Limit für solche Veranstaltungen gestoßen.

Auch in Köln hat es bisher »keine signifikante Steigerung der sogenannten seltenen Ereignisse« gegeben. Bei Bedarf wolle man die erweiterten Regelungen aber natürlich nutzen, sagte ein Stadtsprecher.

Der Wunsch nach mehr Flexibilität war nach Angaben des damaligen NRW-Umweltministers Johannes Remmel (Grüne) aus den Kommunen gekommen. Diese seien besorgt gewesen, dass womöglich wegen zu enger Vorgaben populäre Festivals abwandern könnten. Nach dem neuen Erlass können auch die strengeren Ruhevorgaben für Nachtzeiten, die werktags in der Regel ab 22 Uhr gelten, um zwei Stunden nach hinten geschoben werden.

Vor allem die Stadt Bonn hatte auf den Erlass gedrängt. Sie rechnet im Bereich des Freizeitparks Rheinaue für das laufende Jahr mit insgesamt 17 Veranstaltungstagen. Alle anderen Veranstaltungsflächen erreichten eine derartige Auslastung aber nicht annähernd. Auch in Dortmund sind für die Innenstadt sowie für den Revierpark Wischlingen mehr laute Veranstaltungstage genehmigt und zugelassen worden als in der Vergangenheit.

Der Erlass erleichtert vor allem eine flexiblere Genehmigung traditioneller Veranstaltungen wie Schützen- und Volksfeste, Kirmes- oder Karnevalsveranstaltungen. Auch für andere Freizeit-Spektakel gibt es Ausnahmemöglichkeiten. Die Erweiterung der Genehmigungsspielräume auf 18 Tage bezieht sich dabei nicht auf komplette Stadtteile, sondern auf Veranstaltungsflächen - das reicht von traditionellen Kirmes- und Zirkusplätzen über Hundedressur-Wiesen bis zu Freilichtbühnen und Vergnügungsparks. Eine Großstadt wie Köln kann demnach für mehrere Flächen jeweils 18 Tage genehmigen.

Die im Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegten Lärmobergrenzen, die nach Tageszeit, Ereignis und Veranstaltungsort - etwa im Wohn- oder Industriegebiet - zwischen 35 und 70 Dezibel variieren, bleiben aber im Grundsatz bestehen.

Nach Angaben von Tanja Albrecht vom NRW-Umweltministerium soll der Erlass 2019 gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Kommunen evaluiert werden. Genauere Zahlen für alle Kommunen werden erst dann erwartet. dpa/nd

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