Oberverwaltungsgericht kippt Alkoholverbot
Forst. Die Stadt Forst (Spree-Neiße) hat vor Gericht mit ihrem 2015 in Teilen der Innenstadt eingeführten Alkoholverbot erneut eine Schlappe eingesteckt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies eine Beschwerde der Stadt ab, die sich gegen eine Eilantragsentscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus vom Dezember 2016 wehren wollte. Das teilten beide Gerichte am Dienstag mit. Das Cottbuser Gericht stufte damals das Alkoholverbot in bestimmten Straßenabschnitten als rechtswidrig ein. Es sei keine Gefahr ersichtlich, die es rechtfertige, jeder Person ganzjährig und ganztägig den Alkoholkonsum zu verbieten, hieß es zur Begründung. Forst hatte sich an die Justiz gewandt, weil der Landkreis Spree-Neiße das Alkoholverbot, für das die Stadt ihre Stadtordnung geändert hatte, als zu weitgehend beanstandet und die Aufhebung verlangt hatte. Die jetzige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist rechtskräftig. Allerdings geht es nur um den Eilantrag. Das Hauptsacheverfahren zu dem Fall ist noch nicht eröffnet worden. Die Klage der Stadt gegen den Landkreis liegt dem Verwaltungsgericht Cottbus seit Ende März 2016 vor. Wann das Verfahren beginnt, sei noch offen, heißt es. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.