Oberverwaltungsgericht kippt Alkoholverbot

  • Lesedauer: 1 Min.

Forst. Die Stadt Forst (Spree-Neiße) hat vor Gericht mit ihrem 2015 in Teilen der Innenstadt eingeführten Alkoholverbot erneut eine Schlappe eingesteckt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies eine Beschwerde der Stadt ab, die sich gegen eine Eilantragsentscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus vom Dezember 2016 wehren wollte. Das teilten beide Gerichte am Dienstag mit. Das Cottbuser Gericht stufte damals das Alkoholverbot in bestimmten Straßenabschnitten als rechtswidrig ein. Es sei keine Gefahr ersichtlich, die es rechtfertige, jeder Person ganzjährig und ganztägig den Alkoholkonsum zu verbieten, hieß es zur Begründung. Forst hatte sich an die Justiz gewandt, weil der Landkreis Spree-Neiße das Alkoholverbot, für das die Stadt ihre Stadtordnung geändert hatte, als zu weitgehend beanstandet und die Aufhebung verlangt hatte. Die jetzige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist rechtskräftig. Allerdings geht es nur um den Eilantrag. Das Hauptsacheverfahren zu dem Fall ist noch nicht eröffnet worden. Die Klage der Stadt gegen den Landkreis liegt dem Verwaltungsgericht Cottbus seit Ende März 2016 vor. Wann das Verfahren beginnt, sei noch offen, heißt es. dpa/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.