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Endlich: Klare Worte gegen Lohndumping
Florian Haenes begrüßt die jüngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, den Mindestlohn für Nachtzuschläge heranzuziehen
Die bisherige Berechnungspraxis der Unternehmen bei Nachtzuschlägen widersprach dem Geist des Mindestlohngesetzes und war Ausdruck des dreisten Versuchs, Recht zu umgehen. Man schämte sich dessen nicht einmal.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1064378.endlich-klare-worte-gegen-lohndumping.html
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