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Mindestlohn auch für Nachtzuschläge

Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt Schichtarbeitern den Rücken

Erfurt. Mehr als zweieinhalb Jahre nach Mindestlohneinführung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Position Tausender Schichtarbeiter gestärkt. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter stellten mit einem Urteil am Mittwoch klar, dass für Nachtzuschläge, die nach dem tatsächlichen Stundenverdienst berechnet werden, der Mindestlohn als untere Basis gilt. Auch für die Vergütung von Feiertagen sei der ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1064438.mindestlohn-auch-fuer-nachtzuschlaege.html

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