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Reisemängel zu spät angezeigt?

Reiserecht

Herr M. buchte beim Reiseveranstalter für seine Frau und zwei Kinder eine zweiwöchige Pauschalreise in die Türkei für 4000 Euro mit Familienzimmer. Laut Katalog sollte das ein Zimmer mit separatem Schlafzimmer sein. Doch die Familie erhielt vor Ort ein Zimmer mit Doppelbett, einem Einzelbett und einem ausziehbaren Sessel - ohne Abtrennung zwischen den Schlafbereichen. Herr M. forderte eine Minderung des Reisepreises.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1064934.reisemaengel-zu-spaet-angezeigt.html

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