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Möbelbeschaffung nach Scheidung

Scheidungsprozesse bringen es immer wieder mit sich, dass einer der Partner zu Gunsten des anderen auf große Teile des Mobiliars verzichten muss. Der Betroffene darf allerdings nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht unbedingt darauf hoffen, dass die Neuanschaffung als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt wird, wie aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI B 18/16) hervorgeht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1064941.moebelbeschaffung-nach-scheidung.html

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