Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Möbelbeschaffung nach Scheidung
Scheidungsprozesse bringen es immer wieder mit sich, dass einer der Partner zu Gunsten des anderen auf große Teile des Mobiliars verzichten muss. Der Betroffene darf allerdings nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht unbedingt darauf hoffen, dass die Neuanschaffung als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt wird, wie aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI B 18/16) hervorgeht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1064941.moebelbeschaffung-nach-scheidung.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.