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Vorschriften zur abschlagsfreien Rente ab 63 verfassungsgemäß

Urteil des Bundessozialgerichts

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf abschlagsfreie Rente ab dem 63. Lebensjahr für besonders langjährig Versicherte stehen im Einklang mit dem Grundgesetz.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1064956.vorschriften-zur-abschlagsfreien-rente-ab-verfassungsgemaess.html

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