Reizthema Tempelhof

Ministerium schreibt Gutachten, Bahn ein Angebot

  • Bernd Kammer
  • Lesedauer: 2 Min.
Der Streit um den Flughafen Tempelhof wird auch zu einem Streit der Gutachter. Das Bundesfinanzministerium lässt prüfen, ob die Offenhaltung des Airports möglich ist, ohne den Ausbau von Schönefeld zu gefährden, sagte gestern Staatssekretär Werner Gatzer auf einer Veranstaltung der IHK. Noch habe man die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs nicht aufgegeben, um Tempelhof für Investoren attraktiv zu machen. Daraus entwickelte sich eine Kontroverse mit Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD), die Gatzers Aussage gereizt als »Einzelmeinung aus dem Bundesfinanzministerium« bezeichnete. Es sei bekannt, dass es im Ministerium Befürchtungen gebe. Hintergrund ist, dass nach Ende des Flugbetriebs der größte Teil des Gebäudes an den Bund zurückfällt, der für die Unterhaltskosten von jährlich über 13 Millionen Euro aufkommen müsste. Junge-Reyer bekräftigte erneut, dass die Entscheidung zur Schließung von Tempelhof mit dem Ausbau von Berlin-Brandenburg International (BBI) gefallen sei. »Wir können uns nicht darauf einlassen, dass gegen BBI geklagt wird.« Es sei vernünftig, Tempelhof für etwas anderes zu nutzen als für die wenigen Flüge, die davon abgingen. Die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt sei von dem geringen Flugbetrieb in Tempelhof nicht abhängig. Jetzt gehe es darum, Nachnutzungen für das Gelände zu finden. Dabei ist das ursprünglich mal geplante »Wiesenmeer« für Junge-Reyer kein Thema mehr. »Wir werden uns nicht auf den Planungsstand von vor acht Jahren zurückziehen.« Stattdessen will sie die internationale Diskussion entfachen mit Symposien und Interessenbekundungsverfahren. »Wir haben noch eineinhalb Jahre Zeit«, so Junge-Reyer. Unterdessen hat die Bahn dem Senat ein neues Konzept für Tempelhof vorgelegt. Es geht davon aus, dass ein Sonderairport für kleine Privatmaschinen möglich wäre, ohne BBI zu gefährden. Der Senat soll den Schließungsbescheid für Tempelhof so lange aussetzen, bis dies juristisch eindeutig geklärt sei. In dieser Zeit könnten planungsrechtliche Hindernisse für einen Weiterbetrieb ausgeräumt werden. Anschließend soll das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob ein Sonderflughafen mit BBI vereinbar ist. Nur in diesem Fall will die Bahn mit amerikanischen Großinvestoren ein Medizin- und Kongresszentrum mit angeschlossener Landebahn einrichten.
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