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Bleiberecht für Merkels »Flüchtlingsmädchen«

Rostock. Das vor gut zwei Jahren durch ihre Begegnung mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bundesweit bekannt gewordene Palästinensermädchen Reem aus Rostock darf in Deutschland bleiben. Wie die Stadtverwaltung am Freitag der dpa mitteilte, hat die heute 17-Jährige eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Auch ihre Eltern seien vor einer Abschiebung geschützt, erläuterte die Behörde. dpa/nd

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1065419.bleiberecht-fuer-merkels-fluechtlingsmaedchen.html

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