Flugroute über den Wannsee rechtmäßig

  • Lesedauer: 1 Min.

Schönefeld. Das Oberverwaltungsgericht hat die sogenannte kurze Wannseeroute für rechtsmäßig erkannt. Es handelt sich um eine der Abflugrouten für Starts vom künftigen Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld. Diese passiert in Berlin-Wannsee das Helmholtz-Zentrum mit seinem Forschungsreaktor. Anwohner hatten gegen die Route geklagt, weil sie befürchten, ein Flugzeug könnte abstürzen, den Reaktor treffen und damit einen Atomunfall auslösen. Doch die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas geschieht, ist äußerst gering. Berechnungen zufolge dürfte es höchstens alle 500 000 Jahre vorkommen. Dieses extrem geringe Restrisiko müsse von den Anwohnern hingenommen werden, entschied das Oberverwaltungsgericht. Ein Terroranschlag mittels Flugzeugentführung wäre bei anderen Flugrouten ebenso möglich. Auch unter Fluglärmgesichtspunkten sei die Wannseeroute nicht zu beanstanden, heißt es in einer am Donnerstagabend verbreiteten Erklärung. Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Route gewehrt hatten sich auch die Stadt Teltow sowie die Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf nebst einigen Einwohnern. af

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.