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Streitpunkt Untervermietung: nur bei »berechtigtem Interesse«
Mietrechtsurteil
Wer eine Mietwohnung untervermieten möchte, muss vorher den Vermieter um Erlaubnis fragen. Außerdem muss er ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nachweisen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1065590.streitpunkt-untervermietung-nur-bei-berechtigtem-interesse.html
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