Kein komplett gebührenpflichtiger Strand

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Warum Strandgebühren an der Nordsee rechtswidrig sind

Das Meer direkt vor der Nase, aber ein Maschendrahtzaun versperrt den Zugang zum Strand. Diese Situation war zwei Bewohnern der Nordseeküste ein Dorn im Auge. Sie klagten gegen die ostfriesische Gemeinde Wangerland gegen die Eintrittspreise von 3 Euro in zwei eingezäunten Strandbädern. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 13. September 2017 (Az 10 C 7.16) bekamen sie Recht. Die Touristik GmbH Wangerlands darf nicht mehr für den ganzen neun Kilometer langen Strand von Tagesgästen Eintritt verlangen.

Was entschieden die Richter?

Die Gemeinde Wangerland darf nur noch für kleine Teile der Küste Eintritt verlangen, und zwar für solche, wo die Gemeinde besonderen Badegenuss schafft (Restaurants, Kioske oder Umkleidekabinen). An langen Abschnitten der beiden Strände gebe es solche Einrichtungen nicht, dort müsse freier Zugang möglich sein, so die Richter. Die bisherige Regelu...


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