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Wer haftet beim Geisterfahrer auf dem Fahrradschutzstreifen?

Straßenverkehrsrecht

Auch Radfahrer müssen sich an das Rechtsfahrgebot halten - außer auf für beide Richtungen freigegebenen Radwegen. Benutzt ein Radfahrer einen Fahrradschutzstreifen - ein auf der Fahrbahn durch eine gestrichelte Linie abgetrennter Streifen - in falscher Fahrtrichtung und verhält sich obendrein auch noch unachtsam, trägt er bei einem Unfall den überwiegenden Teil der Haftung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1066435.wer-haftet-beim-geisterfahrer-auf-dem-fahrradschutzstreifen.html

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