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Vorsteuerabzug elektronisch
Urteile zum Steuerrecht
Unternehmen mit Sitz im Ausland erhalten ihre in Deutschland abziehbaren Vorsteuerbeträge vergütet. Um die Vergütung zu beantragen, mussten sie früher die Originalunterlagen ans Bundeszentralamt für Steuern schicken. Seit 2010 sind die Anträge auf elektronischem Weg zu stellen. Statt der Originale übermitteln Antragsteller daher die Rechnungen, aus denen sich die Vorsteuerbeträge ergeben, elektron...
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