• Studiengebühren

Weitere Klage gegen Studiengebühren für Ausländer in Baden-Württemberg

Studierende wenden sich gegen Gebühr von 1500 Euro pro Semester / Aktivisten reichen Klagen in vier Gerichtsbezirken ein

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. In Baden-Württemberg soll am Mittwoch eine weitere Klage gegen die im Land eingeführten Gebühren für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland erhoben werden. Die an das Verwaltungsgericht Karlsruhe gerichtete Klage ist die dritte von insgesamt vier Klagen in allen vier Verwaltungsbezirken Baden-Württembergs, wie das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) am Montag in Berlin mitteilte.

Die grün-schwarze Landesregierung hatte das umstrittene Gesetz auf den Weg gebracht, das schließlich im Mai im Landtag verabschiedet wurde. Nicht-EU-Ausländer müssen ab dem Wintersemester 1500 Euro pro Semester zahlen. Nur für Studenten aus den ärmsten Ländern der Welt soll es Ausnahmen geben.

Die oppositionelle Stuttgarter SPD-Fraktion sprach sich bereits in der Vergangenheit gegen die Gebühren aus. Sie mahnte, dass ein kostenfreies Studium ein bedeutsamer Standortvorteil der deutschen Hochschullandschaft sei. AFP/nd

- Anzeige -

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.