Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Mindestlohn bei Nachtarbeit

Fragen & Antworten zum aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Arbeitgeber dürfen Nachtzuschläge und tarifliches Urlaubsgeld nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Nachtzuschläge, die laut Tarifvertrag als Anteil des Stundenlohnes berechnet werden, müssen den gesetzlichen Mindestlohn als Berechnungsgrundlage nehmen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1067227.mindestlohn-bei-nachtarbeit.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.