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Mindestlohn bei Nachtarbeit
Fragen & Antworten zum aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Arbeitgeber dürfen Nachtzuschläge und tarifliches Urlaubsgeld nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Nachtzuschläge, die laut Tarifvertrag als Anteil des Stundenlohnes berechnet werden, müssen den gesetzlichen Mindestlohn als Berechnungsgrundlage nehmen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1067227.mindestlohn-bei-nachtarbeit.html
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