Einstellung läuft anders ab

Was Beamte wissen sollten

Nachfolgend soll auf einige Besonderheiten bei der Einstellung eingegangen werden.

1. Vorstrafen

Angehende Beamte sollten sich nichts zu Schulden kommen lassen. »Bei Vorstrafen ist eine Verbeamtung kaum möglich«, so Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Eignung des Bewerbers werde durch die Vorstrafe infrage gestellt. Als vorbestraft gilt, wer zu mehr als 90 Tagessätzen oder 90 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Aber auch eine geringere Strafe kann zum Problem werden, sogar bei Angestellten des öffentlichen Dienstes. So wur...


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