War der Krankentransport per Flug »medizinisch notwendig«?

Streit um die Reiserücktransportversicherung

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Herr P, wurde von der ADAC Service GmbH nach Düsseldorf geflogen und dann mit einem Rettungswagen auf die Intensivstation des Universitätsklinikums Essen gebracht. Dort konnten die Ärzte schließlich sein Leben retten.

Von seiner privaten Krankenversicherung forderte Herr P. unter anderem die Flugkosten von 17 300 Euro ersetzt. Sein Versicherungsvertrag enthielt folgende Klausel: »Bei einem Auslandsaufenthalt werden ... auch die Kosten für einen aus medizinischen Gründen erforderlichen Rücktransport ... erstattet, wenn am Ort der Erkrankung im Ausland bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung n...


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