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Gericht schützt Teil des Hambacher Waldes

Köln. Das Verwaltungsgericht Köln gewährt einem kleinen Teil des umstrittenen Hambacher Waldes im Rheinischen Tagebaurevier einstweiligen Rechtsschutz und verhindert damit weitere Rodungen. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung darf der Energiekonzern RWE auf 56 Hektar vorerst nicht roden, wohl aber auf den restlichen 173 Hektar. Für diesen größeren Teil gebe es eine bestandskräftig...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1068267.gericht-schuetzt-teil-des-hambacher-waldes.html

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