Mehr Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohn-Verstößen im Südwesten
135 Verfahren im ersten Halbjahr 2017 in Rheinland-Pfalz und im Saarland eingeleitet
Koblenz. Wegen nicht gezahlter Mindestlöhne ist die Zahl der Ermittlungsverfahren in Rheinland-Pfalz und im Saarland deutlich gestiegen. Im ersten Halbjahr 2017 wurden 135 Verfahren eingeleitet, teilte das Bundesfinanzministerium mit. Laut der Halbjahresbilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung seien die Verfahren im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um knapp die Hälfte gestiegen.
Das liege daran, dass der Zoll verstärkt die Branchen ins Visier nehme, »in denen am ehesten mit Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen zu rechnen ist«, teilte ein Sprecher des Hauptzollamtes Koblenz mit. Allein im Baugewerbe seien in den ersten sechs Monaten 42 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Auch im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in den Bereichen Spedition, Logistik und Gebäudereinigung werde oft kontrolliert.
Das Hauptzollamt Koblenz ist für ganz Rheinland-Pfalz außer dem Süden zuständig, dort kontrolliert das Hauptzollamt Saarbrücken. Für die Mindestlohnkontrollen sehe der Zoll seit 2015 bundesweit 1600 neue Stellen vor, sagte der Sprecher. In Koblenz seien inzwischen 630 Mitarbeiter beschäftigt, im Hauptzollamt Saarbrücken etwa 450. dpa/nd
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