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Zahlung nur an den betreuenden Elternteil

Kindergeld

Nach einer Trennung vom Partner kann nur derjenige Elternteil Kindergeld beanspruchen, bei dem das Kind lebt. Das gilt selbst dann, wenn der andere Elternteil zu Zeiten des Zusammenlebens als Kindergeldberechtigter vermerkt worden ist.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1068541.zahlung-nur-an-den-betreuenden-elternteil.html

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