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Anerkennung von Gutachten durch die Finanzämter

Nachtrag: Steuern senken durch Wertminderung

Im nd-Ratgeber vom 9. August 2017 hat der Autor im Beitrag »Gebäudeabschreibung: Berechnung des Fiskus kontrollieren« unter anderem darauf verwiesen, dass Gutachten über Immobilien etc. »nur von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen« (öbuv-SV) bei den Finanzämtern anerkannt werden.Dazu schrieb uns Manfred Pösel aus Berlin, Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken: »Das ist nicht sachgerecht, wenn nicht zugleich auf den Erlass der Obersten Finanzbehörde vom 11. September 2013 verwiesen wird.« Dazu führte er die nachfolgenden Ergänzungen aus:

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1068542.anerkennung-von-gutachten-durch-die-finanzaemter.html

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