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Über Kleinreparaturen und Briefkästen

Mietrechtliche Expertentipps

Treten am oder im Haus während der Mietzeit Mängel oder Schäden auf, ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet. Für Bagatellschäden kann es nach Darstellung des Mietervereins Dresden und Umgebung aber eine Ausnahme geben. Im Mietvertrag kann wirksam vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten für kleinere Instandsetzungen und Kleinreparaturen selbst übernehmen muss. Ein typischer Fall ist der...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1068548.ueber-kleinreparaturen-und-briefkaesten.html

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