Weisungsrecht der Arbeitgeber soll erschwert werden

Arbeitsgerichtsurteile im Überblick

Wie der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt in einem Beschluss (Az. 5 AS 7/179), der am 19. September 2017 veröffentlicht wurde, mitteilte, hält das oberste deutsche Arbeitsgericht an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, nach der Arbeitnehmer »unbillige Weisungen« bis zu einer arbeitsgerichtlichen Klärung befolgen müssen.

Im konkreten Fall hatte ein Immobilienkaufmann aus Dortmund geklagt. Nachdem die Kündigung des Arbeitgebers 2013 gerichtlich als unwirksam festgestellt worden war, sollte der Beschäftigte auf andere Weise dazu gebracht werden, seinen Arbeitsplatz zu verlassen. Der Arbeitgeber wollte ihn Anfang 2015 für ein halbes Jahr von Dortmund nach Berlin versetzen.

Dieser Weisung folgte der Beschäftigte nicht, so dass ihm schließlich nach zwei Abmahnungen erneut gekündigt wurde. Vor Gericht wollte er nun feststellen lassen, dass er der Weisung seines Arbeitgebers nicht folgen musste.

Der Fall ...


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