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Witwenrente nach nur zwei Monaten Ehe
Urteil des Sozialgerichts Berlin
Im Einzelfall kann eine Witwe auch nach nur zweimonatiger Ehe Anspruch auf eine Witwenrente haben.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1068559.witwenrente-nach-nur-zwei-monaten-ehe.html
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