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Witwenrente nach nur zwei Monaten Ehe

Urteil des Sozialgerichts Berlin

Im Einzelfall kann eine Witwe auch nach nur zweimonatiger Ehe Anspruch auf eine Witwenrente haben.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1068559.witwenrente-nach-nur-zwei-monaten-ehe.html

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