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Die finanziellen Mittel können nicht angespart werden
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Jahr 2017
Pflegebedürftige sollten unbedingt beachten, dass zum Ende dieses Jahres das Geld verfällt, das Pflegebedürftigen 2017 für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung steht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1068560.die-finanziellen-mittel-koennen-nicht-angespart-werden.html
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