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Karlsruhe erkennt drittes Geschlecht an
Bundesverfassungsgericht: Dem Beschluss zufolge könnten in Deutschland bis zu 160.000 intersexuelle Menschen betroffen sein
Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Anerkennung eines dritten Geschlechts im Geburtenregister bestätigt. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle ermöglicht werden ihre geschlechtliche Identität »positiv« eintragen zu lassen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1069444.gleichstellung-karlsruhe-erkennt-drittes-geschlecht-an.html
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