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Ehegattentestament darf nicht beeinträchtigt werden
Schenkung
Der Schlusserbe eines elterlichen Gemeinschaftstestaments kann einer Gerichtsentscheidung zufolge Schenkungen eines Elternteils an Dritte zurückverlangen, wenn er dadurch geschädigt wurde.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1069959.ehegattentestament-darf-nicht-beeintraechtigt-werden.html
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