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Wohnen, wie es das Jobcenter will

Bundesverfassungsgericht: Nur »angemessene« Wohnkosten müssen übernommen werden

Hartz-IV-Betroffene dürfen sich in vielen Fällen nicht aussuchen, wo sie wohnen wollen, denn die Jobcenter übernehmen die Miete nur bis zu einer bestimmten Höhe. Das ist laut einem neuen Urteil rechtens.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1070089.hartz-iv-wohnen-wie-es-das-jobcenter-will.html

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